Handlungsanleitung bei Machtmissbrauch, Gewalt oder schwerwiegenden Grenzverletzungen
Verein der Freunde und Förderer des Schuberttheaters
1090, Währinger Straße 46
ZVR: 794195914 // GLN: 9110019213825 // Gerichtsstand: Wien
1. Grundsatz
Der Verein toleriert keinerlei Form von Diskriminierung, Machtmissbrauch, physischer oder psychischer Gewalt, sexueller Belästigung oder Einschüchterung. Der Schutz der betroffenen Person hat stets oberste Priorität.
2. Erste Schritte bei einem Vorfall
Betroffene oder Zeug*innen eines Vorfalls können – je nach Situation – folgende Schritte setzen:
- Sofortige Distanzierung vom Gefährdungskontext, wenn notwendig auch durch Verlassen des Arbeitsplatzes
- Dokumentation des Vorfalls (Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen, Beschreibung des Geschehens)
- Kontaktaufnahme mit einer Vertrauensperson, intern oder extern
Bei akuter Gefahr oder körperlicher Gewalt ist unverzüglich Hilfe zu holen (Notruf 133 / 112).
3. Meldung und Umgang mit dem Vorfall
Meldungen können erfolgen:
- intern an eine Vertrauensperson oder den Vorstand/die Leitung
- oder extern an eine unabhängige Stelle (z. B. Vera – Vertrauensstelle gegen Machtmissbrauch in Kunst und Kultur https://www.vera-vertrauensstelle.at)
Die meldende Person entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang sie Informationen weitergibt. Anonyme Meldungen sind zulässig.
Der Verein verpflichtet sich:
- Meldungen ernst zu nehmen und vertraulich zu behandeln
- keine Benachteiligung oder Repressalien gegen hinweisgebende Personen zuzulassen
- bei Bedarf externe fachliche oder rechtliche Unterstützung beizuziehen
4. Maßnahmen nach einer Meldung
Abhängig von Art und Schwere des Vorfalls können folgende Schritte gesetzt werden:
- Klärung des Sachverhalts durch eine neutrale Stelle
- Vorübergehende organisatorische Maßnahmen (z. B. räumliche oder organisatorische Trennung)
- Gesprächsangebote oder Mediation (nur bei Einvernehmen aller Beteiligten)
- arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Beendigung des Vertragsverhältnisses
- gegebenenfalls Meldung an zuständige Behörden
- Weitere Beratungsstellen können je nach Situation hinzugezogen werden (z. B. Gewaltschutzstellen, Rechtsberatung).
Der Schutz der betroffenen Person sowie die Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten stehen dabei im Vordergrund.